Herzlich Willkommen bei unseren Freizeiten.
Hier findest DU deinen Urlaub in den Ferien 2024!
Klicke dich unten durch unsere Freizeitenangebote.
Wir freuen uns auf DICH!
Pfalzcamp 2025
Für Mädchen und Jungen von 8-13 Jahren
Wir laden DICH wieder in unser Pfalzcamp ein. Im Jahr 2025 werden wir unsere Zelte wieder in Rockenhausen aufschlagen. Der Zeltplatz liegt gegenüber vom alten Steinbruch, direkt am Langenwaldbach umgeben von Wald im schönen Nordpfälzer Bergland.
Hier haben wir ausreichend Platz zum Toben, Ausruhen und Spielen. In den großen Zelten stehen je acht Feldbetten, die sanitären Anlagen sind in drei Bauwagen eingerichtet, ebenso unsere Feldküche. Im Hängemattenwald kannst du dich vom Schulalltag erholen und es dir so richtig gut gehen lassen.
Wir bieten dir Abenteuer und eine tolle Campgemeinschaft. Freibadbesuche, Geländespiele, Gruselgeschichten am Lagerfeuer und viele weitere tolle Aktionen stehen auf dem Programm. Wir klettern auf Bäume und schaukeln mit der Megaschaukel über den Bach. Natürlich wird auch gebastelt, wir malen, kleistern, hämmern und bauen. Bei unseren Bibeltreffs erfährst du von der Liebe Gottes zu uns Menschen.
Der Unterschied vom Pfalzcamp 1 und 2 ist wie folgt:
Beim Pfalzcamp 1 kannst du dich für einen beliebigen Zeitraum innerhalb der 13 Tage anmelden. Du kannst nur eine oder zwei Übernachtungen kommen oder dich für die "ganze" Zeit anmelden. Gebe einfach dein Wunschdatum und die Anzahl der Übernachtungen in die Onlineanmeldung ein. Der maximale Anmeldungszeitraum beträgt 10 Tage! Jeden Morgen zwischen 09.30 und 10.00 Uhr ist Wechsel, dann kommen neue Teilnehmende hinzu, andere werden abgeholt.
Du kannst dich beim Pfalzcamp 2 nur für eine gesamte Zeit von Montagmorgen bis Samstagmorgen anmelden. Es wird also eine feste Gruppe von 40 Teilnehmende geben.
Wir freuen uns auf DICH!
Teilnahmebeitrag:
Pfalzcamp 1 pro Übernachtung 28.- €
Pfalzcamp 2 insgesamt 140.-€
(Eine Teilnahme sollte möglichst nicht am Geld scheitern. Im Einzelfall sind besondere Zuschüsse oder Reduzierungen des Teilnahmebeitrages möglich
Sprechen Sie uns bitte darauf an.)
Teilnehmerzahl Pfalzcamp 1: max. 50 Teilnehmer*innen
Teilnehmerzahl Pfalzcamp 2: max. 40 Teilnehmer*innen
Leistungen: Übernachtung in Großzelten auf Feldbetten, Vollverpflegung (Tee und frisches Obst stehen immer bereit), Bastelmaterial, Ausflüge, Eintrittsgelder, Unfall- und Haftpflichtversicherung
Leitungen: Phillip Lichtenberger und Ehrenamtliche der Ev. Jugend Rockenhausen
Spätestens 4 Wochen vor der Freizeit erhältst du einen Infobrief.
(Solltest du Informationen zu deiner Person für uns haben, welche wir bei der Planung der Freizeit berücksichtigen müssen, wie zum Beispiel vegetarische oder vegane Ernährung, lebensbedrohliche Allergie und Lebensmittel-unverträglichkeiten, körperliche oder geistige Beeinträchtigung, oder Sonstiges, würden wir dich bitten, es bei der Anmeldung in die Spalte "Weitere Informationen" zu schreiben. Wir überlegen dann im Vorfeld gemeinsam, wie wir eine tolle Freizeit für dich ermöglichen können!)
Die Anmeldung ist ab dem 01. Dezember möglich!
Hier geht´s zur Anmeldung Pfalzcamp 1 in Rockenhausen vom 14.-26.07.
(Der maximale Anmeldungszeitraum sind 10 Tage)
Hier geht´s zur Anmeldung Pfalzcamp 2 in Rockenhausen vom 04.08.-09.08.
Wölflingslager 2025
Freizeit NUR für 6-12-jährige Kinder, welche die Kinderpfadfindergruppen (Wölflinge) der Ev. Jugend Rockenhausen in Nußbach, Rockenhausen und Bremricherhof oder die Wölflinge Weilerbach besuchen.
Wir laden DICH wieder in unser Wölflingslager ein. Im Jahr 2025 werden wir unsere Zelte in Rockenhausen aufschlagen. Der Zeltplatz liegt gegenüber vom alten Steinbruch, direkt am Langenwaldbach umgeben von Wald im schönen Nordpfälzer Bergland.
Hier erlebst du einen tollen Einstieg in deine Sommerferien mit deinen Freunden aus unseren Wölflingsgruppen.
Wir werden Brötchen im selbst gebauten Backofen backen, Geländespiele bei Tag und Nacht spielen, am Lagerfeuer singen und Geschichten hören und natürlich wieder kreative Pfadfindersachen basteln.
Wir übernachten auf Feldbetten in unseren großen Zelten.
Teilnahmebeitrag: 125.- €
(Eine Teilnahme sollte möglichst nicht am Geld scheitern. Im Einzelfall sind besondere Zuschüsse oder Reduzierungen des Teilnahmebeitrages möglich
Sprechen Sie uns bitte darauf an.)
Teilnehmerzahl: max. 50 Teilnehmer:innen pro Wölflingslager
Leistungen: Übernachtung in Großzelten auf Feldbetten, Vollverpflegung (Tee und frisches Obst stehen immer bereit), Bastelmaterial, Ausflüge, Eintrittsgelder, Unfall- und Haftpflichtversicherung
Leitung: Phillip Lichtenberger und Ehrenamtliche der Ev. Jugend Rockenhausen
Spätestens 4 Wochen vor der Freizeit erhältst du einen Infobrief.
(Solltest du Informationen zu deiner Person für uns haben, welche wir bei der Planung der Freizeit berücksichtigen müssen, wie zum Beispiel vegetarische oder vegane Ernährung, lebensbedrohliche Allergie und Lebensmittel-unverträglichkeiten, körperliche oder geistige Beeinträchtigung, oder Sonstiges, würden wir dich bitten, es bei der Anmeldung in die Spalte "Weitere Informationen" zu schreiben. Wir überlegen dann im Vorfeld gemeinsam, wie wir eine tolle Freizeit für dich ermöglichen können!)
Die Anmeldung ist ab dem 01. Dezember möglich!
Hier geht´s zur Anmeldung Wölflingslager 1 vom 05.-09.07.
Jugendfreizeit Südfrankreich
28. Juli – 07. August 2025
für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 20 Jahren (für Mitarbeitende der Ev. Jugend gilt keine Altersbeschränkung)
Komm mit uns, stürze dich ins Abenteuer. Erlebe die wilde Natur der Tarnschlucht - steile Felsen, klare Flüsse und Adrenalinkicks pur! Pack dein Fernweh und komm mit auf eine unvergessliche Reise voller Action und einzigartigen Erlebnissen.
Ab in den Süden Frankreichs geht’s am 28. Juli. Die Anreise erfolgt durch Kleinbusse.
Verbringe mit uns 10 Tage á 8 Übernachtungen auf einem der wunderschönen Campingplätze direkt in der Tarnschlucht. In der atemberaubenden Natur werden wir Aktivitäten wie Kanu fahren, Canyoning, Höhlentouren und Mountainbiking machen. Außerdem wird genügend Zeit vor Ort eingeplant, um in der Tarn baden zu gehen, neue Orte zu erkunden oder mit euren Freunden Zeit auf dem Zeltplatz zu verbringen. Für die absoluten Naturliebhaber bieten wir verschiedene Wanderungen durch die wunderschöne Berglandschaft der Tarn an.
Vor Ort werden wir gemeinsam Kochen und die Verpflegung einkaufen. Solltest du andere Wünsche haben kannst du dir in den naheliegenden Supermärkten mit deinem Taschengeld etwas kaufen. Beim Erkunden der kleinen idyllischen Dörfchen, entdeckst du unterschiedliche Sehenswürdigkeiten und Märkte.
Wenn du Lust auf dieses atemberaubende Erlebnis hast. Dann MELDE DICH JETZT AN!!
Mitbringen: Zelt, Schlafsack, Isomatte, Tagesrucksack, Wanderschuhe, Badesachen/Handtuch, Personalausweis, Trinkflasche, Badelatschen, wetterentsprechende Kleidung, Taschengeld, Taschenlampe, Kulturbeutel, Teller, Besteck, Geschirrhandtuch
Leistungen: Fahrt mit dem Kleinbus / Auto, 8 Übernachtungen auf dem Campingplatz, Verpflegung: Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Getränke: Wasser und Tee,
Haftplicht- und Unfallversicherung, Angebote: Kanu fahren, Canyoning, Höhlentour, Mountainbike
Leitung: Maurice Göbel (01743827828) und Josephine Miess (015205923862)
Kosten: voraussichtlich 520€
Teilnehmerzahl: 12 Teilnehmer
Vortreffen: Ende Mai
Die Anmeldung ist ab dem 01. Dezember möglich.
Reisebedingungen für Freizeiten und Fahrten der Ev. Jugend Rockenhausen
Ev. Jugend Rockenhausen
Parkstr. 1 67806 Rockenhausen
fon: 06361-1699 fax: 06361-1699
e-mail: info@bin-dabei.info
- nachfolgend "Veranstalter" (VA) genannt -
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.1 Mit der Freizeitanmeldung, die schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muss, bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin (soweit dieser/diese minderjährig ist, durch seine/ihre ge-setzlichen Vertreter), dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag - bei Minderjährigen mit einem gesetzlichen Vertreter/einer Vertreterin - ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden ist.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung des VA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltener Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der wichtigen Hinweise im Freizeitprospekt sowie evtl. ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zur Verfügung gestellt wurden.
2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Prospekt beschriebenen Leistungen
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3. Änderungen der Reiseleistungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-tragsabschluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teil-nehmerin über erhebliche Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Teilnehmer/der Teilnehmerin einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit im Einzelfall keine andere Regelung angegeben ist, wird nach Vertragsabschluss, bei Erhalt der Reisebestätigung, eine Anzahlung von 50, 00 € fällig. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.
4.2 Der gesamte Reisepreis (Anzahlung und Restbetrag) ist bis zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Veranstalter zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
5. Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Umbuchungen, Ersatzperson
5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.2 Tritt der Teilnehmer/die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom
Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, kann der VA eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen verlangen:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
14 bis 8Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
7 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bleibt es freigestellt nachzuweisen, dass der Aufwand des VA geringer ausfällt als die angegebenen Pau-schalsätze.
5.3 Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisever-trag. In diesem Falle bleibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur vollen Zahlung des Reisepreises verpflichtet.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin verlangen, dass statt seiner/ihrer ein Dritter / eine Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser/diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter/eine Dritte in den Vertrag ein, so haften er/sie und der ursprüngliche Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
5.5 Tritt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin früher als 60 Tage vor Reisebeginn zurück, lässt sich durch eine geeignete Person vertreten oder es wird eine Umbuchung vorgenommen, so fällt eine Verwaltungsgebühr von 25, 00 € pro Person an.
Der VA empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
6.1 Der VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1.1 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei nicht erreichen der Mindestteilnehmendenzahl. Die
Mindestteilnehmendenzahl ist in der jeweiligen Freizeitausschreibung (siehe Prospekt) angegeben. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Vorausset-zungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zu-zuleiten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.1.2 Wenn der Vertragspartner (der Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. dessen/deren
Erziehungsberechtigte/r) seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertrags-bedingungen nicht einhält.
6.1.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchführung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den An-spruch auf den Reisepreis. Mehrkosten für die Rückbeförderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin trägt dieser/diese selbst.
6.1.4 Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsab-schluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) er-schwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird eine Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl VA als auch der Teilnehmer/die
Teilnehmerin den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der VA für die jeweils erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der VA verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer/die Teilnehmerin zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fal-len die Mehrkosten dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zur Last.
8. Ausschluss
Der VA erwartet, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Sitten und Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert.
Wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin gegen sie verstößt gibt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem VA oder seinen Beauftragten die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung im Wiederholungsfall ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen.
Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Konsum illega-ler Drogen, mutwilliger Sachbeschädigung, u.s.w.) kommt ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. deren Erziehungsberechtigten.
Entsprechendes gilt auch, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der VA erstattet an den Teilnehmer/die Teilnehmerin ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den VA zurückgezahlt worden sind.
10. Mitwirkungspflicht , Ausschlussfrist
10.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist zur Beachtung der ihm/ihr in der Freizeitausschreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hinweise verpflichtet.
10.2 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.3 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unver-züglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt - sofern möglich - für Ab-hilfe zu sorgen.
10.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VA bzw. seine ört-lich Beauftragten eine angemessene Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
10.5. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teil-nehmer/die Teilnehmerin Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Teilnehmenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Teilnehmenden und dem VA über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmende oder der VA die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Mo-nate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Haftung
Der VA haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
11.1 Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des VA ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her-beigeführt wird, oder bei Schäden, die allein aufgrund des Verschulden eines Leistungsträgers (Busunternehmen, ausländische Vertragspartner) des VA entstehen.
11.2 Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich
vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als auf-grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen aufzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Be-schränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausge-schlossen ist.
Für alle gegen den VA gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Sachschäden bis
4100,- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmenden und Reise.
11.3 Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Rei-segepäck- und Reisunfallversicherung. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin haftet für den Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
12. Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer und ein Hand-gepäckstück, im Winter zusätzlich ein paar Ski/ein Snowboard sowie ein paar Skischuhe. Abwei-chungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VA. Gepäck und sonstige mitge-nommene Sachen sind vom Teilnehmenden beim Umsteigen von einem Transportmittel in ein an-deres selbst zu beaufsichtigen.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen,
13.1 Soweit für die Reise wesentlich, ist der VA ist verpflichtet, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen über Bestimmungen der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bei üblicher Sorgfalt bekannt sind.
Ohne besondere Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin deutscher/deutsche Staatsbürger/in ist und keine Besonderheiten (Doppel-Staatsbürgerschaft, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen.
13.2 Soweit der VA seiner Hinweispflicht nachkommt, ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Einhal-tung dieser Bestimmungen verpflichtet.
13.3 Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter über-nommen wird, es sei denn, dass die Verzögerung von ihm/ihr zu vertreten ist.
13.4 Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen können nur berücksichtigt werden, soweit dem Veranstalter dies mit der Anmeldung schriftlich bekannt gege-ben wird.
14. Verjährung/Datenschutz
14.1 Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegenüber dem VA, gleich aus welchem
Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der Teilnehmers/der Teilnehmerin aus uner-laubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
14.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden mittels EDV erfasst und nur vom Veranstalter im Rahmen der Maßnahmenorganisation genutzt.
15. Sonstiges
15.1 Die Berücksichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem VA vorbehal-ten.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
15.3.1 Der Inhalt des Anmeldeformulars ergänzt die Allgemeinen Reisebedingungen und ist
ebenfalls Grundlage des Reisevertrags.
Alle Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass Bilder, die von ihnen auf den Freizeiten gemacht werden, zu Werbezwecken in Flyern und auf den Internetseiten der Ev. Jugend veröffentlicht werden.
Bestätigung und Infobrief zum Pfalzcamp in den Sommerferien
Stand 2022
Hallo liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer und liebe Eltern,
du hast dich wieder – oder zum ersten Mal für unser Pfalzcamp in Seelen angemeldet. Schön, dass
du dabei bist. Wir Mitarbeiter:innen freuen uns auf die Tage mit dir.
Mit diesem Brief bekommst du alle wichtigen Informationen zum Pfalzcamp.
Wir schlafen in großen Jungen- und Mädchenzelten auf Feldbetten. 6-7 Teilnehmer:innen und ein/e
bis zwei Mitarbeiter:innen sind in einem Zelt untergebracht. Die Zelteinteilung erfolgt nach der
Ankunft im Camp. Du kannst mit deinen Freunden/Freundinnen im Zelt übernachten.
Zahlung
Bitte überweist die Kosten vor Beginn der Freizeit auf folgendes Konto:
Prot. Verwaltungsamt Sparkasse Donnersberg
IBAN: DE09 540 519 90 00 8000 13 81
Verwendungszweck: Pfalzcamp
Versicherungen
Es besteht für alle Teilnehmer:innen eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Taschengeld
Auf unserer „Lagerbank“ kannst du dein Taschengeld einzahlen und je nach Bedarf wieder abheben.
Unser „Lagershop“ mit Getränken und einigen Süßigkeiten ist immer nach dem Mittag- und
Abendessen geöffnet. 15 € Taschengeld für eine Woche reichen aus Erfahrung gut aus. Tee steht
zum Abfüllen den ganzen Tag zur Verfügung. Nachmittags gibt es frisches Obst und Fruchtsäfte in unserem „Boxenstopp“.
Freizeitpass und Datenschutz
Damit wir Mitarbeiter:innen unsere Aufgaben im Rahmen der Aufsichtspflicht wahrnehmen können, brauchen wir einige
Informationen über dich. Deshalb bitten wir deine Eltern, den Freizeitpass sorgfältig auszufüllen und am Montag
mitzubringen. Die Informationen in dem Pass unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Solltest du
noch keinen Pass haben oder ihn verlegt haben, gibt es an der Anmeldung im Camp neue Pässe, dann können ihn deine
Eltern dort ausfüllen. Bitte füllt die beiliegende Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten
sorgfältig aus und bringt diese zur Anmeldung mit. Um eine mögliche Infektionskette und die Kontaktpersonen
nachverfolgen zu können, bewahren wir die persönlichen Kontaktdaten einen Monat lang auf. Im Anschluss werden diese
unter Beachtung der DSGVO vernichtet. Es ist also notwendig, den Punkt 1 auf der Einwilligungserklärung anzukreuzen.
Packliste
Bitte alles beschriften: Kleidung, Geschirr, Spiele, Taschenlampe..., dann findest du deine Sachen am besten wieder.
Erste Hilfe und Zecken
Unsere Ehrenamtlichen machen regelmäßig Erste-Hilfe-Ausbildungen, Gesundheitsbelehrungen und viele
Mitarbeiter:innen haben einen DLRG-Rettungsschwimmer-Schein. Sollten wir mit einem Kind zum Arzt fahren müssen,
werden wir die Eltern möglichst zeitnah benachrichtigen.
Wir verabreichen keine Medikamente, auch solche nicht, die regelmäßig eingenommen werden (außer es wird schriftlich
im Freizeitpass von den Eltern verlangt und bei der Anmeldung im Camp morgens besprochen).
Ab und zu kommt es vor, dass jemand eine Zecke hat. Die Mitarbeiter:innen erinnern die Kinder abends daran, sich auf
Zecken zu untersuchen bzw. helfen ihnen dabei. In der Regel entfernt die Campleitung die Zecken selbst vorsichtig und
fachgerecht. Wir beobachten die Bissstellen genau. Die entfernten Zecken werden unter einem Tesafilm in ein Buch
eingeklebt und mit dem Namen des Kindes und dem Datum versehen, so dass wir für alle Fälle Infos zu jedem
Zeckenbiss bereit haben. Zeckenbisse an empfindlichen Stellen lassen wir vom Arzt entfernen.
Ein Wort an die Eltern
Wir bitten Sie, während der Freizeit von Besuchen im Pfalzcamp abzusehen. Bitte verlassen sie das Camp beim Bringen
spätestens um 10:15 Uhr, damit ein rascher Übergang in unseren Campalltag möglich ist.
Zum Thema Handy und andere elektronische Geräte: Wer will, kann ein Handy mitbringen. Wir übernehmen
allerdings keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Schaden. Sollte Ihr Kind ein Handy mitbringt, besprechen Sie bitte
mit ihm, dass es uns Mitarbeiter:innen informiert, bevor es zuhause anruft.
Wenn sie sich telefonisch nach Ihrem Kind erkundigen möchten, können sie gerne die Campleitung unter
0176/69063924 oder 0176/94473566 anrufen, am besten morgens zwischen 8 und 9 Uhr oder abends
zwischen 18:30 und 19:30 Uhr. In Notfällen oder allen anderen Fragen sind wir unter diesen Nummern selbstverständlich
jederzeit erreichbar.
Sollten am Ende noch Fragen offen sein, erreichen Sie mich per Telefon (0176/94473566 oder 0176/69063924) oder per
E-Mail (phillip@bin-dabei.info).
In Vorfreude auf unsere gemeinsamen Tage grüße ich dich im Namen aller Mitarbeiter:innen ganz herzlich!
Phillip Lichtenberger, Jugendreferent
Bestätigung und Infobrief zum Wöla in den Sommerferien
Stand 2022
Hallo liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Eltern,
du hast dich für unser Wölflingslager in den Sommerferien angemeldet. Schön, dass du dabei bist. Wir Mitarbeiter/innen freuen uns auf die Tage mit dir.
Mit diesem Brief bekommst du alle wichtigen Informationen zum Wölflingslager.
Wir schlafen in großen Zelten auf Feldbetten. 6-7 Teilnehmer/innen und ein/e bis zwei Mitarbeiter/innen sind in einem Zelt untergebracht. Die Zelteinteilung erfolgt nach der Ankunft im Camp.
Versicherungen
Während der Freizeit besteht für alle Teilnehmer/innen eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Taschengeld
Auf unserer Lagerbank kannst du dein Taschengeld einzahlen und je nach Bedarf wieder abheben. Unser Campshop mit Getränken und einigen Süßigkeiten ist immer nach dem Mittag- und Abendessen geöffnet. 10 bis 15 € Taschengeld reichen aus Erfahrung gut aus. Tee steht zum Abfüllen den ganzen Tag kostenlos zur Verfügung, ebenso frisches Obst. Eintrittspreise und Busfahrten sind im Freizeitpreis enthalten.
Halstuch
Bitte überlege dir, ob du die Wölflingsprüfung ablegen willst. Durch sie erhältst du das grüne Wölflingshalstuch und bist offiziell in die Wölflingsgemeinschaft des Stammes Silas der Pfadfinder Rockenhausen aufgenommen.
Freizeitpass und Datenschutz
Damit wir Mitarbeiter:innen unsere Aufgaben im Rahmen der Aufsichtspflicht wahrnehmen können, brauchen wir einige
Informationen über dich. Deshalb bitten wir deine Eltern, den Freizeitpass sorgfältig auszufüllen und am Montag
mitzubringen. Die Informationen in dem Pass unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Solltest du
noch keinen Pass haben oder ihn verlegt haben, gibt es an der Anmeldung im Camp neue Pässe, dann können ihn deine
Eltern dort ausfüllen. Bitte füllt die beiliegende Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten
sorgfältig aus und bringt diese zur Anmeldung mit. Um eine mögliche Infektionskette und die Kontaktpersonen
nachverfolgen zu können, bewahren wir die persönlichen Kontaktdaten einen Monat lang auf. Im Anschluss werden diese
unter Beachtung der DSGVO vernichtet. Es ist also notwendig, den Punkt 1 auf der Einwilligungserklärung anzukreuzen.
Packliste
Bitte alles beschriften: Kleidung, Geschirr, Spiele, Taschenlampe..., dann findest du deine Sachen am besten wieder.
Bezahlung
Bitte überweist den Freizeitpreis in Höhe von 120 € auf unser Konto:
Prot. Verwaltungsamt Otterbach
Sparkasse Donnersberg
DE09 540 519 9000 8000 13 81
Erste Hilfe und Zecken
Fast alle unsere Betreuer/innen haben eine Erste-Hilfe-Ausbildung und viele einen DLRG-Rettungsschwimmer-Schein. Sollten wir mit einem Kind zum Arzt fahren müssen, werden die Eltern möglichst bald benachrichtigt.
Wir verabreichen grundsätzlich keine Medikamente, auch solche nicht, die regelmäßig eingenommen werden (außer es wird schriftlich im Freizeitpass von den Eltern verlangt).
Ab und zu kommt es vor, dass jemand eine Zecke hat. Die Zeltbetreuer/innen erinnern abends in den Zelten die Kinder daran, nach Zecken zu schauen. In der Regel entfernt die Campleitung die Zecken selbst vorsichtig und fachgerecht. Wir beobachten die Bissstellen genau. Die entfernten Zecken werden unter einem Tesafilm in ein Buch eingeklebt und mit dem Namen des Kindes und dem Datum versehen, so dass wir für alle Fälle Infos zu jedem Zeckenbiss bereit haben. Zeckenbisse an empfindlichen Stellen lassen wir vom Arzt entfernen.
Ein Wort an die Eltern
Wir bitten Sie, während der Freizeit von Besuchen im Pfalzcamp abzusehen. Bitte verlassen sie das Camp beim Bringen
spätestens um 17:20 Uhr, damit ein rascher Übergang in unseren Campalltag möglich ist.
Zum Thema Handy und andere elektronische Geräte: Wer will, kann ein Handy mitbringen. Wir übernehmen
allerdings keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Schaden. Sollte Ihr Kind ein Handy mitbringen, besprechen Sie bitte
mit ihm, dass es uns Mitarbeiter:innen informiert, bevor es zuhause anruft.
Wenn sie sich telefonisch nach Ihrem Kind erkundigen möchten, können sie gerne die Campleitung unter
0176/69063924 oder 0176/94473566 anrufen, am besten morgens zwischen 8 und 9 Uhr oder abends
zwischen 18:30 und 19:30 Uhr. In Notfällen oder allen anderen Fragen sind wir unter diesen Nummern selbstverständlich
jederzeit erreichbar.
In der Vorfreude auf unsere gemeinsamen Tage grüße ich dich im Namen aller Mitarbeiter:innen ganz herzlich!
Phillip Lichtenberger, Jugendreferent
Nach der Freizeitenarbeit der Evangelischen Jugend Pfalz
Das liebe Geld - Eine Teilnahme sollte möglichst nicht am Geld scheitern. Im Einzelfall sind besondere Zuschüsse oder Reduzierungen des Teilnahmebeitrages möglich.
Unsere Preise sind fair kalkuliert. Wir erzielen keine Gewinne. Außer dem Taschengeld sind bei uns die anschließend aufgeführten Leistungen im Freizeitpreis enthalten: